Dienstag, 14. November 2017

Wie man Unrechte einklagt

Ich weiß, bei mir kommt es öfters zu Wiederholungen, nützt nichts, es muss wiederholt werden, bis es auch der Letzte verstanden hat oder zu mindest in seinem politischen Widerstand mit einbaut.

Wir alle wissen, dass die Einziehung der Hartz IV Reform in die Sozialgesetzgebung von der Grundstruktur her ein Verstoß gegen das Bonner Grundgesetz darstellt. Ich denke, darüber sind wir uns alle einig?!

Wenn das bekannt ist, warum wird dann immer wieder auf Grundlage auf eine juristisch unhaltbare, weil gegen das Grundgesetz verstoßende Sozialgesetzgebung versucht, seine Rechte einzufordern?

Allein das Wort, seine „Rechte“ einfordern, zeigt doch den orwellschen Ungeist, der darin zu erkennen ist. Es sind keine „Rechte“, die über die am Grundgesetz vorbei argumentierende Sozialgesetzgebung erstritten werden, sondern ein „Unrecht“, welches man sich von den Gerichten in dem Fall vor den Sozialgerichten erstreitet.

Eine Unmenge an menschliche Ressourcen wurde in den letzten zwölf Jahren hier verpufft, um immer wieder einen Widerstand aufbauend auf einer falschen Prämisse um seine „Rechte“ einzufordern - das ist der eigentliche Skandal. Diese Ressourcen von Anfang an in die richtigen Kanäle gebündelt, wäre Hartz IV heute Geschichte.

Die Frage, die sich stellt, warum wurde von Anfang an, der Widerstand immer in diese Richtung gelenkt? Ich will hier keine Sozialaktivisten etwas Böses unterstellen, im Gegenteil, den haben sie in der Tat das Leid ein Stück weit abmildern können. Doch bitte ich den klaren Verstand einzusetzen und endlich einmal aus der Grundsätzlichkeit heraus zu denken, zu argumentieren und zu handeln, und nicht die Symptome zu versuchen mit Schmerzmittel aus der Welt zu schaffen.

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