Samstag, 30. Januar 2016

Hartz-4-Gesetze sind im Geiste der Nazi-Zeit und der Arbeitshäuser verfasst worden


Als “arbeitsscheu” werden im Tagesgespräch oft Menschen diffamiert, die als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger ohne eigenes Verschulden nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Vorwurf Arbeitsscheu diente in der NS-Zeit als Bestandteil der Sammelbezeichnung “Asoziale” zur Charakterisierung von bestimmten Angehörigen der sozialen Unterschichten (wie beispielsweise Bettler, Prostituierte, Obdachlose, Trinker, Nichtangepasste, Aussteiger), die meist keiner geregelten Beschäftigung nachgingen.

Er wurde schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit als Begründung sozialfürsorgerischer Zwangsmaßnahmen (”Arbeitshaus”) benutzt. Das NS-Regime begann bereits 1933 mit der Verfolgung von “Arbeitsscheuen” und anderen “Asozialen“, die ab 1937 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Sterilisation) unterworfen wurden, weil nach Verlautbarung der “Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle” im NS-Reichsgesundheitsamt asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar sein sollten.

1938 gab es eine Verhaftungswelle mit Einweisung in Konzentrationslager (Aktion “Arbeitsscheu Reich“), die weit über 10000 Personen traf. Die Einstufung einer Person als “arbeitsscheu” war willkürlich, sie erfolgte oft durch Denunziation. Die Rechtlosigkeit des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung “arbeitsscheu” zum Ausdruck.Literatur: Ayaß, Wolfgang: “Asoziale” im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.

[ Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung ]

Vier herausragende Vertreter unserer parlamentarischen Demokratie bedienten sich dieser, von den Nazis so erfolgreich angewandten, Diskriminierungsmethode.

1. Gerhard Schröder (SPD) “Es gibt kein Recht auf Faulheit“

2. Wolfgang Clement (Ex-SPD) “Schmarotzer und Parasiten“

3. Guido Westerwelle (FDP) “Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit“

4. Henner Schmidt (FDP) “Hartz IV Empfänger sollen Ratten jagen” um nur einige zu nennen – hier gibt es noch mehr: https://www.facebook.com/marigny.degrilleau/posts/150032538509680

Dass diese Kerle ungestraft an Kampagnen der Nazi-Zeit anknüpfen können, zeigt, in welch erbärmlichem Zustand sich unsere Demokratie bereits befindet.

Um Kürzungen von Sozialleistungen politisch durchsetzen zu können, ist ihnen jedes Mittel recht. Die von diesen Kürzungen automatisch betroffenen Kinder sind ihnen scheißegal. Sie würden für die Erreichung ihres Ziels auch über Leichen gehen.

Bundesregierung: Hartz IV Sanktionen gegen Schwangere rechtmäßig. Jobcenter können mit Rückendeckung der Bundesregierung schon Ungeborene sanktionieren.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regierung-fuer-sanktionen-bei-schwangeren-29211.php

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